Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma novinet GmbH & Co. KG (im Folgenden: novinet)
§ 1 Geltungsbereich
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote von novinet erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und gelten somit für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, auch wenn nicht mehr explizit auf sie hingewiesen wird. Spätestens mit der in Anspruchnahme von Leistungen von novinet gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsabschluss
1. novinet stellt dem Kunden ein individuelles Angebot für die gewünschte Dienstleistung zu. Dieses Angebot ist ab der Zustellung 14 Tage gültig.
2. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und novinet gilt als abgeschlossen, sobald der Kunde binnen der 14-tägigen Frist das Angebot unterzeichnet an novinet zurückschickt. Eine spätere Annahme bedarf der wiederholten Zustimmung durch novinet.
3. Die Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweilige Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung, worin alle vereinbarten Dienstleistungen und Lieferungen (sämtliche Leistungen von novinet) sowie die Vergütung festgehalten werden.
§ 3 Leistung
1. novinet erstellt Seiten für das Internet und erbringt weitere Dienstleistungen, wie insbesondere Konzeptentwicklungen, Grafikerstellung, Optimierung von Suchmaschinen, Software Schulungen, Coaching, Serveradministration, Programmierung, Vermittlung von Webspace und Domainregistrierungen über einen Drittanbieter.
2. Die von novinet im Einzelfall zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, das nach den Vorgaben und Wünschen sowie in Absprache mit dem Kunden erstellt wird, und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
3. novinet ist berechtigt, zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang eigenes Personal oder qualifizierte Dritte einzusetzen
4. Wird die rechtzeitige Fertigstellung der Leistung durch den Kunden, z.B. durch verspätete oder nicht gelieferte Informationen, verhindert, so ist novinet berechtigt zusätzliche Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
§ 4 Abnahme
1. novinet legt dem Kunden die vereinbarte Leistung zur Abnahme vor. Der Kunde hat ab diesem Zeitpunkt 7 Tage, um die Leistung abzunehmen oder ggf. schriftlich Widerspruch einzulegen. Verstreicht die Frist widerspruchslos, gilt die Leistung als abgenommen und wird abgerechnet.
2. Widerspricht der Kunde schriftlich und fristgerecht, so wird dessen Widerspruch von novinet geprüft. Ist der Widerspruch gerechtfertigt, wird die Leistung kostenfrei von novinet nachgebessert.
§ 5 Rücktritt
1. Tritt der Kunde seinerseits vom geschlossenen Vetrag zurück so hat der Rücktritt schriftlich zu erfolgen und muss von novinet bestätigt werden.
2. Die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erfolgten Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. In jedem Fall wird eine Stornogebühr i.H.v. 30% des Gesamtauftrags fällig.
§ 6 Vergütung
1. Die Vergütung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, in drei Schritten:
- 33% bei Vertragsabschluss
- 33% beim Erreichen des "Beta-Status" (rund 60 bis 70% der Gesamtleistung)
- 34% bei Abnahme
2. Alle Leistungen von novinet, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Angebot / Vertrag abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
3. Alle entstandenen Kosten, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
4. Die Rechnungen von novinet sind sofort nach Rechnungserhalt und ohne jeden Abzug fällig. novinet behält sich das Recht vor bei Verzug der Zahlung die Erfüllung der offenen Leistungen unverzüglich teilweise oder ganz einzustellen.
§ 7 Eigentumsrecht
1. Alle Leistungen von novinet, auch Teilleistungen wie Ideen, Vorentwürfe, Konzepte, Programme bleiben Eigentum von novinet. Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und in vereinbartem Umfang.
2. Die Nutzung von Leistungen von novinet, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist von novinet schriftlich zu genehmigen.
3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen novinet und dem Kunden.
§ 8 Kennzeichnung
1. novinet ist berechtigt auf allen erstellten Leistungen (z.B. Flyer, Werbemaßnahmen, Webseiten) auf novinet und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
2. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, behält sich novinet das Recht vor, die Leistungen in seinen Referenzen zu nennen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
§ 9 Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch novinet beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt novinet keinerlei Haftung.
§ 10 Haftung
1. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von novinet vorgeschlagenen Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde wird eine von novinet vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch novinet für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet novinet nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
2. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme novinet selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde novinet schad- und klaglos: Der Kunde hat novinet somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die novinet aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
§ 11 Nichtigkeitsklausel
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
§ 12 Allgemeines
1. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, sofern gesetzlich zulässig, den Sitz von novinet.
2. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Es gelten stets die Allgemeine Geschäftsbedingungen der aktuellsten Fassung.