Datenschutzkonferenz sieht Betrieb von Facebook-Fanpages weiterhin als nicht datenschutzkonform
Laut DSK erfüllt insbesondere die von Facebook veröffentlichte Ergänzung nicht die Anforderungen für eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO, da nur Facebook allein entscheidet, wie Insights-Daten verarbeitet werden. Weiterhin kritisiert die DSK, dass Facebook nicht ausreichend und transparent genug über die Art und Weise der Verarbeitung informiere, was es dem Fanpage-Betreiber quasi unmöglich mache, seiner Rechenschaftspflicht nachzukommen.
Die Datenschutzkonferenz hat Facebook nun nochmals aufgerufen an dieser Stelle nachzubessern. Auf einer Veranstaltung in Nürnberg, die ich zum Thema Fotografien in Unternehmen & Vereinen besucht habe, hat Dr. Kranig, Vorsitzender des BayLDA, zudem angekündigt, dass man nun zusätzlich auf Unternehmen zugehen und deutlich formulieren werde, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage aus Sicht der deutschen Datenschutzbehörden nicht möglich sei.

Daniel Steffen, Geschäftsführer der Digitalagentur novinet und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) berät deutschlandweit Unternehmen sowie Vereine und Agenturen im Bereich des Datenschutzes.
Hinweis: Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Wir übernehmen daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.