Bei der Umsetzung der Datenminimierung und Datensparsamkeit wird oft vernachlässigt, dass es nicht nur um die normgerechte Löschung und Entsorgung von elektronischen Datenträgern, sondern auch um den richtigen Umgang mit Papierdokumenten, geht.
Die DSGVO erhält hierbei Unterstützung von der DIN-Norm 66399. Worauf ist bei der Vernichtung von Papierdokumenten zu achten? Benötigen Unternehmen nun einen neuen Aktenvernichter?
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