Kartendienste im Zeitalter der DSGVO
Können wir Google Maps noch gefahrlos einsetzen?
Für eine konforme Nutzung muss auch dafür eine Rechtsgrundlage vorliegen. Der Webseiten-Betreiber hat ein berechtigtes Interesse (Art. 6. Abs. 1 lit f), zu Darstellungszwecken Kartendienste auf seiner Webseite zu verwenden. Dem gegenüber steht ein Ende April 2018 veröffentlichtes Positionspapier der DSK, welches eine explizite Einwilligung fordert. Zusätzlich muss beachtet werden, dass beim Einsatz des Kartendienstes Google Maps auch automatisch die Google Fonts Bibliothek geladen wird und dies in der Datenschutzerklärung dokumentiert werden muss. Auch gibt es zum heutigen Zeitpunkt keine Auftragsverarbeitungsvereinbarung für Google Maps von Google.
Optionen für den Einsatz externer Kartendienste
Direkter Aufruf (berechtigtes Interesse)
- Der externe Kartendienst wird direkt beim ersten Aufruf der Webseite geladen
- Cookies werden direkt auf dem Computer des Nutzers gespeichert
- Rechtsgrundlage: Berechtigtes Interesse Art. 6 Abs.1 lit f
- Dokumentation der Abwägung des berechtigten Interesses ist erforderlich
- Verarbeitung muss in der Datenschutzerklärung dokumentiert werden
Erhöhtes Risiko gemäß Positionspapier der DSK
Zwei-Klick-Lösung (Einwilligung auf der Webseite)
- Der externe Kartendienst wird nicht direkt geladen
- Statt der Karte wird eine Grafik angezeigt
- Bei Klick auf die Karte öffnet sich ein Popup / Layer / Fenster, welches über die Übertragung der Daten an den Anbieter informiert (ausführlich)
- Erst nach der Zustimmung wird er externe Kartendienst geladen
- Rechtsgrundlage: Einwilligung Art. 6 Abs.1 lit a
Geringes Risiko, sofern der Nutzer ausführlich über die Übertragenen Daten sowie das Setzen von Cookies informiert wird
Direktverlinkung
- Der externe Kartendienst wird nicht direkt geladen
- Statt der Karte wird eine Grafik angezeigt
- Bei Klick auf die Karte gelangt man über einen Link direkt zum externen Kartendienst (im neuen Fenster)
Kein Risiko, da der Nutzer hierbei direkt zum externen Kartendienst weitergeleitet wird
Handlungsempfehlungen
- Ergänzen Sie die Datenschutzerklärung um die Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verwendung des externen Kartendienstes.
- Bitte beachten Sie die aktuelle Risikoanalyse basierend auf dem Positionspapier der DSK. Wie hoch das konkrete Rechtsrisiko ist, lässt sich derzeit nicht beurteilen.
- Zur Risikominimierung empfehlen wir einen Link zum externen Kartendienst zu setzen.

Daniel Steffen, Geschäftsführer der Digitalagentur novinet und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) berät deutschlandweit Unternehmen sowie Vereine und Agenturen im Bereich des Datenschutzes.
Hinweis: Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Wir übernehmen daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.