Mit Einzug der DSGVO wurden die Rechte der Betroffenen auf ein neues Niveau gehoben. Diverse Artikel der Grundverordnung widmen sich dem Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten. Die Anträge der Betroffenen können dabei nicht nur schriftlich, sondern auch per E-Mail oder Telefon gestellt werden.
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