Das OLG Frankfurt hat eine wirksame Werbeeinwilligung in Verbindung mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel entgegen der aktuell herrschenden Meinung für zulässig erklärt. Ist der klassische „Tauschhandel“ also wieder möglich?
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Kategorie: Datenschutz
Schlagworte: Einwilligung, Gewinnspiele, Kopplungsverbot, Urteil